Die Verehrung der Heiligen geschah anfangs am Ort ihres toten Körpers, dem Grab. Damit dies in Würde geschehen konnte, entstanden in den Katakomben größere Vorräume und auf den Friedhöfen Nekropolen, kleine Häuschen. Diese konnten sich im Laufe der Jahrhunderte zu Kapellen, Kirchen und Kathedralen entwickeln. Das Gedächtnis des Heiligen wurde an einem Altar gefeiert, unter dem der Heilige, vertreten durch seine Reliquien, lag. Da das Grab wie in vorchristlicher Zeit als sakrosankt galt6, musste der Altar über dem Grab gebaut werden und der Fromme zum Altar kommen, um an der virtus des Heiligen teilzunehmen. Maßgebend für diese Haltung war wohl die Auffassung, so wie die Seele des Heiligen unter dem himmlischen Altar (Offb 6,9) ihren Aufenthalt habe, so ihr Leib unter dem irdischen Altar7.
Als die Zahl der Christen zunahm und die Kirchen auch an anderen Orten als über Heiligengräbern gebaut werden mussten, scheint man einen Weg gesucht zu haben, die Heiligen zum Altar zu bringen, um die Beziehung zwischen Reliquien und Altar zu wahren. Von dem Mailänder Bischof Ambrosius (+397) ist überliefert, er sei der erste gewesen, der ein Märtyrergrab habe öffnen lassen, um die Gebeine an den Altar einer Kirche zu übertragen8. Ambrosius öffnete am 17. Juni 386 die Gräber der Märtyrer Gervasius und Protasius9. Auch unter den nun veränderten Bedingungen ließ sich die Verehrung der Gebeine nach ihrer Translation vom Auffindungsort zum Ort aufrecht erhalten. Die Translation von Reliquien zum Altar bildete die Vorform der Heiligsprechung (Kanonisation). Kein Altar blieb seit jener Zeit ohne Reliquien. Auch Teile eines Heiligenkörpers verfügten über die ganze virtus des Heiligen, nahm man an, und deshalb galt der Grundsatz: Ubi est aliquid, ibi totum est. Wenn man nur wenige Reliquienteile verfügbar hatte, und man keinen Heiligenleib unter dem Altar postieren konnte, hub man ein Grab (sepulchrum) im Altartisch aus und fügte die Reliquien ein ein Brauch, der bis in die Gegenwart fortgeführt wird10.
Die Erhebung von Reliquien und ihre Translation zur Ehre der Altäre fand in Rom anfangs nicht statt. Ein Beleg für die Wahrung der Unbe-rührtheit des Grabes ist die Errichtung des Chors der Peterskirche. Unter Papst Gregor dem Großen (590 - 604) wurde dieser Chor so umgebaut, dass der Hauptalter über dem Petrusgrab errichtet werden konnte11. Zugleich wurde das Grab zugänglich gemacht, ohne dass man es öffnen musste.
Im Einflußbereich Galliens dagegen wurde die Reliquientranslation üblich, ja steigerte sich noch. Bald kam eine neue Variante für das sepulchrum der/des Heiligen auf: das Hochgrab. Sarg, Sarkophag oder Heiligenschrein wurden erhöht und so rechtwinklig zum Altar gestellt, dass die/der Heilige den vom Osten her kommenden Christus entgegenblicken konnte12. Die Gründe, die zu dieser Form der Reliquienaufstellung geführt haben, die die himmlisch-irdische Beziehung in der Weise stören, dass das Bild von Leib und Seele und Altar und Gottesthron nicht aufrechtzuerhalten war, sind nicht bekannt. Angenendt vermutet, dass wie schon jede Lebensbeschreibung von Heiligen betont deren Licht nicht unter den Scheffel gestellt werden sollte, sondern allen leuchten müsse (vgl. Mt 5,15-16)13. Aber auch in dieser Form der Reliquienpräsentation blieb der Gedanke gewahrt, dass die himmlische heilige Seele mit ihrem irdischen Leib in Verbindung steht und ihre übernatürliche Kraft (virtus) auf den Leib so überträgt, dass die frommen Grabbesucher ihrer teilhaftig werden können.
Wer war nun jener Apollinaris, der als Heiliger Karriere machte? Die berühmteste Legendensammlung des Mittelalters, die legenda aurea, also die Goldene Legende, berichtet, hier in einer Fassung der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, folgendes über ihn:
Apollinaris war Sanct Petrus Jünger und ward von ihm von Rom gesandt nach Ravenna. Daselbst heilte er eines Tribunen Weib und taufte sie mitsamt ihrem Mann und ihrem ganzen Hause. Das ward dem Richter gemeldet, und Apollinaris ward alsbald vor ihn gebracht und in den Jupitertempel geführt, dass er daselbst opfere. Da sprach er zu den Götzenpriestern, dass man das Gold und Silber der Götterbilder besser den Armen gebe denn auf die bösen Geister wende. Darum ward er ergriffen und mit Knütteln geschlagen bis er halbtot liegen blieb. Seine Jünger aber huben ihn auf und pflegten sein sieben Monate lang in einer Witwe Haus. Darnach kam er in die Stadt Classe, dass er daselbst einen Edelmann heile, der war stumm. Als er aber in das Haus kam, lief ihm eine Jungfrau entgegen, die war von dem Teufel besessen, und schrie: Weiche von hinnen, Knecht Gottes, sonst will ich schaffen, dass du gebunden an Händen und Füßen zur Stadt wirst hinausgeschleift. Apollinaris aber schalt sie und zwang den Teufel, dass er ausfuhr. Darnach rief er über den Stummen den Namen des Herrn an und heilte ihn; davon wurden mehr denn fünfhundert Menschen gläubig. Da schlugen die Heiden ihn mit Knütteln und wollten ihn zwingen, dass er den Namen Jesu nimmermehr ausspräche; er aber rief, da er am Boden lag, Christus sei allein der wahre Gott. Sie stellten ihn auch mit nackten Füßen auf glühende Kohlen; doch da er auch so ohne Furcht Christum predigte, stießen sie ihn aus der Stadt hinaus.
Zu der Zeit war Rufus, dem Patrizier, der ein Fürst war zu Ravenna, seine Tochter krank, und er rief Sanct Apollinaris herbei, dass er sie heile. Aber da der Heilige in sein Haus trat, starb die Tochter. Da sprach Rufus: Wärest du doch nicht in mein Haus eingegangen; siehe, nun sind die großen Götter zornig worden und wollten meine Tochter nimmer heilen; was aber magst du ihr tun? Apollinaris antwortete: Habe keine Furcht, doch schwöre mir: Wird deine Tochter wieder lebendig, so hindere sie nicht, ihrem Schöpfer nachzufolgen. Das schwur der Vater. Da betete Sanct Apollinaris, und die Jungfrau erstund, bekannte den Namen Christi und empfing mit ihrer Mutter und vielen anderen die heilige Taufe; und beharrte darnach in Jungfräulichkeit bis an ihren Tod. Als das der Kaiser vernahm, schrieb er dem Vogt des Richthauses, er sollte Apollinaris zum Opfer zwingen oder in die Verbannung senden. Und da er nicht opfern wollte, ließ ihn der Vogt mit Knüppeln schlagen und darnach auf die Folter spannen und martern. Aber auch in der Folter predigte Apollinaris standhaft den Namen des Herrn. Da ließ ihm der Vogt kochend Wasser in seine Wunden gießen und wollte ihn, mit schweren Ketten gefesselt, in die Verbannung senden. Als aber die Christen solche Frevel sahen, wurden sie zornig und machten einen Angriff auf die Heiden und töteten ihrer mehr denn zweihundert. Da verbarg sich der Vogt in großer Angst und ließ Apollinaris in den tiefsten Kerker werfen; darnach ließ er ihn, mit Ketten gefesselt, auf ein Schiff bringen und sandte ihn mit drei Klerikern, die nicht von ihm lassen wollten, in die Verbannung. Auf der Fahrt kamen sie in einen Sturm, dem entrann Apollinaris allein mit zwei Priestern und mit zwei Kriegsknechten, die sich von ihm ließen taufen. Darnach kehrte er wieder gen Ravenna und wurde daselbst von den Heiden gefangen und in den Tempel des Apollo geführt; aber da er das Götzenbild sah, fluchte er ihm; alsbald fiel das Bild. Als das die Heidenpriester sahen, führten sie in vor den Richter Taurus; doch da er des Richter blinden Sohn sehend machte, ward der Richter gläubig und ließ ihn vier Jahre auf seinem Landgut wohnen. Hiernach verklagten die Priester den Apollinaris beim Kaiser Vespasianus, der gebot: Wer die Götter beleidige, der sollte opfern oder aus der Stadt vertrieben werden; doch sei es nicht ziemlich, dass man die Götter an ihren Feinde räche sie möchten sich selber rächen, so sie zürnten. Da nun Apollinaris nicht opfern wollte, übergab ihn Demosthenes, der Patrizier, einem Hauptmann, der aber schon ein Christ worden war. Auf des Bitte verbarg sich der Heilige in dem Stadtteil der Aussätzigen, dass er dort vor der Wut der Heiden sicher wäre. Aber das Volk kam ihm nach und schlug ihn so lange, bis er tot war. Er lebte noch sieben Tage in Ermahnung seiner Jünger und gab darnach seinen Geist auf. Die Christen begruben ihn in der Stadt mit großen Ehren, unter dem Kaiser Vespasianus, der um das Jahr des Herrn 70 zur Herrschaft kam.
Ambrosius spricht von diesem Märtyrer in seiner Praefatio also: Apollinaris, der würdige Bischof, ward von dem Apostelfürsten Petrus nach Ravenna gesandt, Christi Namen den Ungläubigen zu verkünden. Er gab daselbst den Gläubigen viel wunderbare Zeichen seiner Kräfte; doch ward er oft hart gegeißelt und geschlagen und sein greiser Leib von den Heiden schmählich gepeinigt. Aber auf dass die Gläubigen nicht ob seiner Marter möchten verzagen, tat er in der Kraft und im Namen Jesu Christi Wunder, als die Apostel sie taten: Nach seine Folter erweckte er ein totes Mägdlein, gab den Blinden klares Gesicht und einem Stummen die Sprache wieder, heilte eine, die vom Teufel war besessen, reinigte eines Aussätzigen Siechtum, gab den Gebrauch der Glieder wieder, die eine böse Krankheit hatte gelöst, und zerstörte ein teuflich Götzenbild mitsamt dem Tempel. O hochgelobter Bischof, der mit des Bischofs Würde einete des Apostels Gewalt; tapfrer Streiter Christi, der noch als müder Greis standhaft in aller Pein Christum, den Weltheiland, predigte!
6 McCulloh, John M.: From Antiquity to the Middle Ages. Continuity and Change in Papal Relic Policy from the 6th to the 8th Century. In: Pietas. Festschrift für Bernhard Kötting, hrsg. Von Ernst Dassmann und Karl Suso Frank. (= Jahrbuch für Antike und Christentum, Ergänzungsband 8). Münster 1980, 313 - 324
7 Angenendt, Arnold: Heilige und Reliquien (vgl. Anm. 8), 311
8 Kötting Bernhard: Der frühchristliche Reliquienkult und die Bestattung im Kirchengebäude. In: Bernhard Kötting: Ecclesia peregrinans. Das Gottesvolk unterwegs. Gesammelte Aufsätze. (= Münsterische Beiträge zur Theologie, 54.1/2). Münster 1988, II, ebd., II, 90 119, 109
9 Dassmann, Ernst: Ambrosius und die Märtyrer. In: Jahrbuch für Antike und Christentum 18, 1975, 49 - 68
10 Vgl. CIC, cann. 1235 1239, hier can. 1237 § 2
11 Kirschbaum, Engelbert: Die Gräber der Apostelfürsten. Frankfurt/M. 1957, 156 - 165
12 Angenendt, Arnold: Zur Ehre der Altäre erhoben. Zugleich ein Beitrag zur Reliquienverehrung. In: Römische Quartalschrift 89, 1994, 221 - 244
13 Angenendt, Arnold: Die Reliquien und ihre Verehrung im Mittelalter. (Vgl. Anm. 8), 312
© Prof. Dr.theol. Manfred Becker-Huberti, Köln

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